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99107047080000
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Blindenhilfe am Standort Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Montag
09:00-12:00
Donnerstag
09:00-12:00
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Blindenhilfe
Die Leistung umfasst einen Geldbetrag zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.
Voraussetzungen
- Blindheit (vollständiges Fehlen des Augenlichtes) oder
- nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtsehschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
- geringes Einkommen
- geringes Vermögen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sozialhilfe
-
Gültige Personaldokumente
Meldebestätigung
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
-
Mietvertrag
Mietänderungsschreiben
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
-
Nachweis zum Schweregrad der Sehbeeinträchtigung
Dies können sein:
- augenärztliche Befunde
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl"
-
Bescheide über zweckgleiche Leistungen
Dies können sein:
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
- Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung eines Pflegegrades
- Bescheid der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft über eine Unfallrente
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im
- Jugendamt: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Amt für Soziales: Erwachsene
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege
Tel.:
115
Fax:
(030) 90294-4226
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.1km
S+U Wittenau
- S1
- S26
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
1.3km
S Eichborndamm
- S25
-
1.1km
S+U Wittenau
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- U8
-
1km
S+U Wittenau
- U8
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- U8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
0.3km
Pannwitzstraße
- 221
-
0.3km
Wittenau Kirche
- 124
- N24
- 221
- 322
- N8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf