Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren am Standort Amtsgericht Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Hofeinfahrt Alfredstrasse (Bitte Klingeln)

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
      Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich!
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
      15.00-18.00 Uhr.

      Achtung!!! Während der erweiterten Öffnungszeit
      von 15.00 bis 18.00 Uhr sind keine Erbausschlagungen möglich
      (auch keine Sprechstunde).
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren

Die Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung von speziell geschulten Güterichterinnen und Güterichtern ihren Konflikt selbständig lösen.

Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
Die Mediation kann für die Streitparteien in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein
  • Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Es steht mehr Zeit zur Verfügung für eine Konfliktlösung als in der Gerichtsverhandlung.
  • Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Sie bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Eventuell können auch weitere Konflikte, die Sie und die andere Partei belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Der Termin ist nicht öffentlich und vertraulich.
  • Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sind, in das Gespräch einbezogen werden.

Voraussetzungen

  • Es muss bereits ein Verfahren vor einem Berliner Zivilgericht (Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht) laufen.
  • Die Parteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

und Marzahn-Hellersdorf

Chat

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