Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung am Standort Amtsgericht Wedding
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- Brunnenplatz 1 , 13357 Berlin
- Tel.: (0)30 90156-0
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Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Freitag
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09:00-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Humboldthain
- S1
- S2
- S25
- S26
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- S1
- S2
- S25
- S26
- S42
- S41
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S+U Wedding
- S41
- S42
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S Bornholmer Str.
- S1
- S25
- S85
- S2
- S8
- S41
- S26
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S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
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S Humboldthain
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U-Bahn
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U Pankstr.
- U8
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U Nauener Platz
- U9
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U Osloer Str.
- U8
- U9
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- U8
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S+U Wedding
- U6
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U Pankstr.
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Bus
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Brunnenplatz
- M27
-
Uferstr.
- N8
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U Pankstr.
- N8
- M27
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Wiesenstr.
- M27
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Exerzierstr.
- N9
-
Brunnenplatz
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Tram
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Drontheimer Str.
- 50
- M13
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U Osloer Str.
- 50
- M13
-
Berlin, Osloer Str./Prinzenallee
- 50
- M13
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Louise-Schroeder-Platz
- 50
- M13
-
Grüntaler Str.
- 50
- M13
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Drontheimer Str.
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Regionalbahn
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- RE85
- RE3
- RE5
- RE6
- RE2
- RB21
- RE7
- RB10
- RB63
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminkunden werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.Sonstige Hinweise zum Standort
ZahlungsmöglichkeitAm Standort kann keine Barzahlung geleistet werden. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Dies können Sie dann durch Überweisung begleichen.
Informationen zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach der Erledigung erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.
Dienstleistungsbeschreibung
Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
Sind Sie mit der Art und Weise, wie eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, nicht einverstanden, können Sie mit der Vollstreckungserinnerung überprüfen lassen, ob die Gerichtsvollzieherin, der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht bei der Durchführung der Vollstreckung die Vorschriften beachtet hat.
Voraussetzungen
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Eine Vollstreckungsmaßnahme findet statt
Sie sind von einer Maßnahme der Gerichtsvollzieherin, des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichts (z. B. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Ladung zur Vermögensauskunft) betroffen. Die Maßnahme ist noch nicht beendet. -
Es bestehen Einwendungen gegen die Art und Weise, wie eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie der Meinung sind, dass:
- die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Auftrag der Gläubigerin oder des Gläubigers auszuführen, oder einen Gegenstand pfändet, der nach Ihrer Auffassung unpfändbar ist
- das Vollstreckungsgericht beim Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gesetzliche Voraussetzungen nicht beachtet hat (z. B. fehlende örtliche Zuständigkeit)
Erforderliche Unterlagen
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Rechtsbehelf in Schriftform
Sie müssen die Vollstreckungserinnerung schriftlich einreichen und begründen. -
Nachweise zur Vollstreckungsmaßnahme
Solche Nachweise können zum Beispiel sein:
- Schreiben/Ladung/Protokoll der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
- Ausfertigung/Kopie der angegriffenen Maßnahme des Vollstreckungsgerichts
Gebühren
Das Verfahren ist gebührenfrei.
Für Zustellung und Kopien können Kosten entstehen.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk die Vollstreckungsmaßnahme erfolgt ist.
und für den Stadtbezirk Wedding