Grundbuch - Grundpfandrechte-Eintragung am Standort Amtsgericht Charlottenburg

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Контакт

години роботи

  • понеділок

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Вівторок

      09.00 - 13.00 Uhr
  • середа

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
  • Четвер

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.)
  • п'ятниця

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)

Місцевий трафік

  • Автобус

    • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
  • Міська електричка

    • S-Bahnhof Charlottenburg
  • Метро (U-Bahn)

    • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

варіанти оплати

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Grundpfandrechte-Eintragung

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger zur Absicherung der Kreditsumme Ihre Immobilie zum Pfand anbieten und zu ihren oder seinen Gunsten eine Hypothek oder eine Grundschuld (so genannte Grundpfandrechte) im Grundbuch eintragen lassen. Sollten Sie die Kreditforderung nicht zurückzahlen, kann die belastete Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung verwertet werden. Die Grundpfandrechte können auch als Briefrechte bestellt werden.
Achtung: Grundschuld- oder Hypothekenbriefe sind so genannte Inhaberpapiere. Jeder Besitzer kann über das Grundpfandrecht verfügen, z.B. verpfänden, abtreten, löschen lassen.

Передумови

  • Antrag
    Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren.
  • Voreintragung
    Zur Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.

Необхідні документи

  • Antrag
    In der Regel stellt die bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar den Eintragungsantrag
  • Bewilligungserklärung
    Die Eintragung müssen Sie ausdrücklich bewilligen. Diese Bewilligungserklärung wird von einer Notarin oder einem Notar beurkundet.

збори

Volle Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts siehe Anlage 1 KV 14122, § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf