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Grundbuch - Grundpfandrechte-Eintragung am Standort Amtsgericht Charlottenburg
велика карта Контакт
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1 , 14057 Berlin
- Тел.: (030) 90177-0
- Факс: (030) 90177-447
- Контактний формуляр
- Інтернет сторінка
години роботи
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09.00 - 13.00 Uhr
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Вівторок
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09.00 - 13.00 Uhr
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середа
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09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
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Четвер
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09.00 - 13.00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.) -
п'ятниця
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09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)
Місцевий трафік
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Автобус
- M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
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Міська електричка
- S-Bahnhof Charlottenburg
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Метро (U-Bahn)
- Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz
варіанти оплати
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Grundpfandrechte-Eintragung
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger zur Absicherung der Kreditsumme Ihre Immobilie zum Pfand anbieten und zu ihren oder seinen Gunsten eine Hypothek oder eine Grundschuld (so genannte Grundpfandrechte) im Grundbuch eintragen lassen. Sollten Sie die Kreditforderung nicht zurückzahlen, kann die belastete Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung verwertet werden. Die Grundpfandrechte können auch als Briefrechte bestellt werden.
Achtung: Grundschuld- oder Hypothekenbriefe sind so genannte Inhaberpapiere. Jeder Besitzer kann über das Grundpfandrecht verfügen, z.B. verpfänden, abtreten, löschen lassen.
Achtung: Grundschuld- oder Hypothekenbriefe sind so genannte Inhaberpapiere. Jeder Besitzer kann über das Grundpfandrecht verfügen, z.B. verpfänden, abtreten, löschen lassen.
Передумови
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Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren. -
Voreintragung
Zur Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
Необхідні документи
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Antrag
In der Regel stellt die bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar den Eintragungsantrag -
Bewilligungserklärung
Die Eintragung müssen Sie ausdrücklich bewilligen. Diese Bewilligungserklärung wird von einer Notarin oder einem Notar beurkundet.
збори
Volle Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts siehe Anlage 1 KV 14122, § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).
Правові основи
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf