Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Schöneweide
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Schöneweide
- Michael-Brückner-Str. 1 , 12439 Berlin
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- Fax: (030) 90297-4021
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Öffnungszeiten
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07:30-15:30 Uhr
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Dienstag
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Donnerstag
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10:00-18:00 Uhr
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Freitag
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden. Die Abholung von Dokumenten ist nur mit Termin möglich. Spontankunden können nicht bedient werden.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Schöneweide Bhf
- S46
- S8
- S47
- S85
- S45
- S9
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S Schöneweide Bhf
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Bus
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S Schöneweide Bhf
- S46
- S47
- 160
- 165
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- N65
- S9X
- S9A
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S Schöneweide Bhf
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Tram
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S Schöneweide Bhf
- 21
- 27
- 37
- M17
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S Schöneweide Bhf
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Regionalbahn
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S Schöneweide Bhf
- RB32
- RB24
- FEX
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S Schöneweide Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- (*) Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen
Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz.
3. Die erteilte Einkommensbescheinigung übergeben Sie dann Ihrem Vermieter, der diese wiederum an die IBB weiterleitet. Sie können die Einkommensbescheinigung auch als Nachweis über Ihr Einkommen für wiedervermietbare sozial geförderte Wohnungen verwenden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz.
- Den ausgefüllten Antrag für eine Einkommensbescheinigung senden Sie bitte mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt. Zuständig ist der Berliner Bezirk, in dem Sie gemeldet sind.
- Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den Antrag an ein Berliner Bürger- oder Wohnungsamt Ihrer Wahl.
3. Die erteilte Einkommensbescheinigung übergeben Sie dann Ihrem Vermieter, der diese wiederum an die IBB weiterleitet. Sie können die Einkommensbescheinigung auch als Nachweis über Ihr Einkommen für wiedervermietbare sozial geförderte Wohnungen verwenden.
- 63 % der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen im Bestand der landeseignen Wohnungbauunternehmen werden an WBS-berechtigte Haushalte zu einer im Sinne des Leistbarkeitsversprechens angemessenen Miete vermietet.
- Diese Anzahl von Wohnungen wird jeweils hälftig an Haushalte mit einem Einkommen bis einschließlich 140 % und an Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 140 % und bis 220 % der Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG vergeben.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. - Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
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Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. -
Ausweisdokumente (in Kopie)
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Meldenachweise (in Kopie)
von allen im Antrag genannten Personen.
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. - Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
-
Partnerschaftserklärung (in Kopie)
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. -
Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
Wenn Sie nicht ledig sind: zum Beispiel Scheidungsurteil oderSterbeurkunde - Wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden: Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (in Kopie)
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Wenn Sie schwanger sind: Mutterpass (in Kopie)
Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig -
Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss - Wenn Sie schwerbehindert sind: Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises (in Kopie)
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Wenn Sie studieren: Semesterbescheinigung (in Kopie)
Bei ausländischen Studierenden: zusätzlich auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis. -
weitere Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
- Einkommenserklärung
- Einkommensbescheinigung
- Partnerschaftserklärung
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
- Erklärung über das Getrenntleben
- Hinweise zur Einkommenserklärung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt in der Regel schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.