Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt II in Schöneweide

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
25.01.2020:
Wegen der andauernden Pandemie ist eine persönliche Vorsprache in den Bürgerämtern nur mit Termin möglich.
Es wird darum gebeten, sich an das Bürgeramt des Wohnortes zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Eine Auflistung der Berliner Bürgerämter finden Sie unter Bürgeramtsstandorte
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Bürgeramt unbedingt eine FFP-2 oder OP-Maske zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten.
Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich.:
- online im Internet über die Bürgeramtsstandorte
- über das Bürgertelefon 115
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Abholung Terminbuchung Reisepass Terminbuchung Köpenick
Abholung Terminbuchung Personalausweis Terminbuchung Köpenick
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden.
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen
Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Das zuständige Wohnungsamt stellt der Mieterin oder dem Mieter die Einkommensbescheinigung auf Antrag aus. Der Vermieter übergibt diese Einkommensbescheinigung der IBB. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
(unter "Formulare")
-
Einkommenserklärung
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Einkommensbescheinigung
(unter "Formulare")
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. -
Partnerschaftserklärung
(unter "Formulare")
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. -
Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
(unter "Formulare")
-
Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen.
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
-
Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
-
Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
-
Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
-
Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
-
weitere Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Bürgeramt II in Schöneweide
Nahverkehr
S-Bahn Schöneweide: S8, S9, S46, S47,
Bus S Schöneweide Bhf: X11, M11, 21, 160, 166, 167, 265,
Tram S Schöneweide Bhf: M17, 37, 63, 67,