Schwerbehindertenausweis - Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen am Standort Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte melden Sie Termine für die Videosprechstunde über das Kontaktformular an.

 велика карта

Контакт

години роботи

  • понеділок

      09:00-15:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00-15:00 Uhr
  • середа

      12:00-14:00 Uhr
  • Четвер

      10:00-12:00 Uhr
  • п'ятниця

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Додаткова інформація щодо місця перебування

Einen Termin für die Videosprechstunde vereinbaren Sie über das Kontaktformular (siehe Kontaktspalte).

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin mindestens 2 Tage im Voraus.

Die Terminbestätigung mit dem Zugangscode erhalten Sie per E-Mail.
Unterlagen zum Termin können Sie per E-Mail senden an:
videosprechstunde-kc@lageso.berlin.de

Klicken Sie zum Termin auf den Zugangscode in der E-Mail.

Sie benötigen
• PC, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera

Auf dem Gerät ist ein Webbrowser (Chrome, Edge, Chromium, Firefox oder Safari) installiert.


Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schwerbehindertenausweis - Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen

Ein Beiblatt wird in Verbindung mit einem gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Es gibt das Beiblatt mit Wertmarke oder ohne Wertmarke. Kinder bis zum 6. Lebensjahr nutzen öffentliche Verkehrsmittel kostenlos. Deshalb wird für sie keine Wertmarke ausgestellt.

Beiblatt mit Wertmarke
  • Ein Beiblatt mit Wertmarke können Sie als Fahrschein im öffentlichen Personennahverkehr nutzen.
  • Enthält Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG", dann müssen Sie für die Wertmarke eine Eigenbeteiligung bezahlen (außer, wenn Sie Sozialleistungen erhalten).
  • Enthält Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl", bekommen Sie das Beiblatt mit Wertmarke kostenfrei.
Beiblatt ohne Wertmarke
Ein Beiblatt ohne Wertmarke können Sie für die Kfz-Steuer-Ermäßigung nutzen.

Mit den Merkzeichen "G" und "Gl"
  • kann für Sie entweder ein Beiblatt mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr
  • oder ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Ermäßigung ausgestellt werden.
Mit dem Merkzeichen "aG"
  • kann für Sie ein Beiblatt mit Wertmarke
  • und ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Ermäßigung ausgestellt werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

  • Zweifarbiger Schwerbehindertenausweis
    Ein gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis muss vorhanden sein. Auf dem Ausweis ist das/sind die Merkzeichen angegeben.
  • Geldeingang im Versorgungsamt
    • Wenn das Geld beim Versorgungsamt eingegangen ist, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke zugesandt.
    • Sie erhalten ein Infoschreiben mit den Angaben zur Kontoverbindung und dem anzugebenden Verwendungszweck.
  • Bezug von laufenden Sozialleistungen
    Die Wertmarke ist für Sie kostenlos, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
    • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
    • Grundsicherung (Sozialhilfe) bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XIV
    • als Heimbewohner einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten
    • als Heimbewohner Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
    • als Asylbewerber Leistungen nach § 2 Abs.1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Необхідні документи

  • Antrag für die Wertmarke mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl"
    Sie können den Antrag online stellen oder schriftlich.
  • Antrag für die Wertmarke mit den Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"
    Sie können den Antrag ausschließlich schriftlich stellen.
  • ggf. Bestätigung für den Bezug von laufenden Sozialleistungen
    Wenn Sie den Antrag für die Wertmarke mit dem Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG" stellen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, brauchen Sie keine Eigenbeteiligung zahlen.
    • Lassen Sie sich den Bezug von Leistungen mit Dienstsiegel oder Behördenstempel von der zuständigen Behörde (z.B. JobCenter, Sozial- und Grundsicherungsamt, Hauptfürsorgestelle) bestätigen. Erst wenn diese Bescheinigung dem Versorgungsamt vorliegt, erhalten Sie das Beiblatt mit Wertmarke.

збори

  • keine: wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten
  • keine: wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das/die Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl" enthält
Hinweis: Seit dem 01.01.2025 hat sich die Gebühr der Wertmarke erhöht:
  • 104,00 Euro (anstatt 91,00 Euro) für 12 Monate mit Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"
  • 53,00 Euro (anstatt 46,00 Euro) für 6 Monate mit Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"

Приблизний термін опрацювання

Die Wertmarke wird 2-3 Tage nach Geldeingang vom Versorgungsamt versandt.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Anspruch genommen werden.