Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Pandemiebedingt sind wir unter den genannten Öffnungszeiten telefonisch für Sie erreichbar. Die Amtstierärztliche Sprechstunde sowie die Sprechstunde der Lebensmittelaufsicht werden auf Anfrage angeboten. Vereinbaren Sie hierfür bitte vorab einen Termin unter der Telefonnummer (030) 90297-4811.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/wirtschaft/sprechzeiten.html
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten darum, im gesamten Dienstgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung
Die nichtgewerbliche Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten ist im Land Berlin grundsätzlich verboten. Für die Haltung folgender Arten kann unter Auflagen eine Ausnahmegenehmigung zur Haltung erteilt werden:
Katzen (Felidae), die nicht zu den Großkatzen (Pantherinae), Pumas (Puma concolor) oder Geparden (Acinonyx jubatus) gehören,
Affen (Simiae), alle Arten ausgenommen Menschenaffen (Hominidae), Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithrichidae)
Hunde (Canidae), alle wildlebenden Arten ausgenommen Wölfe (Canis Lupus)
Riesenschlangen [Pythons (Pythonidae) und Boas (Boidae)] die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 2 m erreichen können
Alle Arten von Krustenechsen (Helodermatidae)
Warane (Varanidae), alle Arten, die ausgewachsen eine Körperlänge (Kopf-Rumpf-Länge ohne Schwanz) von mindestens 50 cm erreichen können
Schildkröten: Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) und Geierschildkröte (Macrolemys temminickii)
Vogelspinnen: Poecilotheria spp. und Haplopelma lividum
Voraussetzungen
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Sachkundenachweis und Zuverlässigkeit
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können
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Räumliche Voraussetzungen
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
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Sachkundenachweis
Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden.
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Führungszeugnis
Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde).
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich. -
Antrag
Der Antrag wird auf Anforderung versendet.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Haus der Salvador-Allende-Str. 80 A (Bitte klingeln).
Zur 80 B gibt es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer
Nahverkehr
- Bus
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-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- 169
- 269
- N64
- N65
-
0.3km
Neuer Weg
- 169
- N65
- 269
- N64
-
0.4km
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 169
- 269
- N65
- X69
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0.4km
Berlin, Hirschgarten
- N65
-
0.5km
Bellevuestr.
- N65
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0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- Tram
-
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0.4km
Berlin, Hirschgarten
- 60
- 61
-
0.5km
Bellevuestr.
- 60
- 61
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten