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Baugenehmigung – Sachstandabfrage am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Dienstag
09.00-12.00 Uhr (sowie nach telefonischer Vereinbarung)
Donnerstag
15.00-18.00 Uhr (sowie nach telefonischer Vereinbarung)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Wir bitten um Verständnis, dass derzeit keine regulären Sprechstunden stattfinden.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Baugenehmigung – Sachstandabfrage

Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über das Auskunftsmodul des „Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ abzufragen.

Ihre Zugangsdaten sind:

  • der zuständige Bezirk
  • das Aktenzeichen
  • die PIN
Das Aktenzeichen und die dazugehörige PIN bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag/Ihres Anliegens von der Bauaufsichtsbehörde zugeschickt.

Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.

Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
  • Baugenehmigungsverfahren
  • vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
  • Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung
  • Nachträge zu Baugenehmigungen
  • Verlängerungen von Baugenehmigungen
  • Widerspruchsverfahren
  • Baulastenverfahren
  • Mängelanzeigen
  • Brandschutzprüfungen
  • Bürgeranfragen

Voraussetzungen

  • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    Die Antragsteller herhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.

Erforderliche Unterlagen

  • Zugangsdaten
    Für das Login werden der zuständige Bezirk, das Aktenzeichen und eine PIN benötigt. Aktenzeichen und Pin werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Antrag/Anliegen verschickt.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das (Bau-)Grundstück liegt.