Baugenehmigung - Vorgangsauskunft am Standort Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf

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Контакт

  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf
  • Premnitzer Straße 4 ,  12681 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Bauaufsicht/ Wohnungsaufsicht/ Denkmalschutz
  • Тел.: (030) 90293-5640
  • Факс: (030) 90293-5730

години роботи

  • Вівторок

      09:00-12:00 Uhr
      sowie nach Vereinbarung

Місцевий трафік

  • Міська електричка

    • S-Bahn Mehrower Allee: S7, S75
  • Трамвай

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Baugenehmigung - Vorgangsauskunft

Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über das Auskunftsmodul des „Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ abzufragen.

Ihre Zugangsdaten sind:
  • der zuständige Bezirk
  • das Aktenzeichen
  • die PIN
Das Aktenzeichen und die dazugehörige PIN bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag/Ihres Anliegens von der Bauaufsichtsbehörde zugeschickt.

Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.

Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
  • Baugenehmigungsverfahren
  • vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
  • Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung
  • Nachträge zu Baugenehmigungen
  • Verlängerungen von Baugenehmigungen
  • Widerspruchsverfahren
  • Baulastenverfahren
  • Mängelanzeigen
  • Brandschutzprüfungen
  • Bürgeranfragen

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

  • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    Die Antragsteller herhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.

Необхідні документи

  • Zugangsdaten
    Für das Login werden der zuständige Bezirk, das Aktenzeichen und eine PIN benötigt. Aktenzeichen und Pin werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Antrag/Anliegen verschickt.

збори

Keine

Правові основи

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das (Bau-)Grundstück liegt.