Baugenehmigung - Vorgangsauskunft am Standort Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Kirchstraße 1/3 , 14163 Berlin
- Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
- Tel.: -
- Fax: (030) 90299-6445
-
E-Mail: bauaufsicht@ba-sz.berlin.de
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)
Ansprechpartner
- Der barrierefreie Eingang befindet sich in der Kirchstraße 3, auf der rechten Seite.
- Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist.
Öffnungszeiten
-
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Unteren Denkmalschutzbehörde
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Vermessung und Kataster
-
Donnerstag
-
ganztags: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (nur nach vorheriger Terminabstimmung)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Zehlendorf
- S1
-
S Zehlendorf
-
Bus
-
Rathaus Zehlendorf
- 112
- 118
- N10
- X10
- N18
-
Zehlendorf Eiche
- 101
- 112
- 115
- 285
- N10
- N84
- X10
- 623
- N12
- 118
- M48
- X11
- N18
-
S Zehlendorf
- 101
- 115
- N10
- 623
- N12
- 112
- 285
- N84
- X10
-
Zehlendorf Eiche [112 Telt. Damm 5]
- 101
- 112
- N84
- 623
- N12
-
Berlin, Fischerhüttenstr.
- 112
- M48
- N18
- X11
-
Rathaus Zehlendorf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
- Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht befindet sich im Bauteil E, in der 1. und 2. Etage.
- Der Fachbereich Vermessung und Kataster befindet sich im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss.
- Der Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich im Bauteil E, im 2. Obergeschoss.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Baugenehmigung - Vorgangsauskunft
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über das Auskunftsmodul des „Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ abzufragen.
Ihre Zugangsdaten sind:
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
Ihre Zugangsdaten sind:
- der zuständige Bezirk
- das Aktenzeichen
- die PIN
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
- Baugenehmigungsverfahren
- vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
- Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung
- Nachträge zu Baugenehmigungen
- Verlängerungen von Baugenehmigungen
- Widerspruchsverfahren
- Baulastenverfahren
- Mängelanzeigen
- Brandschutzprüfungen
- Bürgeranfragen
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
Die Antragsteller herhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.
Erforderliche Unterlagen
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Zugangsdaten
Für das Login werden der zuständige Bezirk, das Aktenzeichen und eine PIN benötigt. Aktenzeichen und Pin werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Antrag/Anliegen verschickt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das (Bau-)Grundstück liegt.