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Grundbuch - Grundpfandrechte-Löschung в месте Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
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- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Тел.: (030) 90157 - 0
- Факс: (030) 90157 - 444
- Форма обратной связи
- Домашняя страница
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Время работы
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09:00 - 13:00 Uhr
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Вторник
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09:00 - 13:00 Uhr
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Среда
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09:00 - 13:00 Uhr
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Четверг
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09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Пятница
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.
Транспорт
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Bus
- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
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S-Bahn
- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
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U-Bahn
- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Варианты оплаты
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Grundpfandrechte-Löschung
Wenn eine Kreditforderung beglichen wurde, für die im Grundbuch ein Grundpfandrecht (Grundschuld, Hypothek) eingetragen ist, besteht die Möglichkeit, den Eintrag zu löschen.
Требования
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Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren. Es erfolgt bei Begleichung der Kreditschuld keine automatische Löschung.
Erforderliche Unterlagen
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Löschungsantrag und Eigentümerzustimmung
Der Antrag ist schriftlich durch die Eigentümerinnen und Eigentümer einzureichen. Sie müssen Ihre Unterschriften hierfür notariell bgelaubigen lassen. Sollte die Gläubigerin bzw. der Gläubiger den Antrag stellen, dann muss er die Eigentümerzustimmung mit einreichen. -
Löschungsbewilligung
Die Erklärung, dass das Recht im Grundbuch gelöscht werden kann, gibt die Gläubigerin bzw. der Gläubiger (z.B. die Bank oder das Kreditinstitut) ab. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Bei siegelführenden Banken ist das Siegel erforderlich. -
Briefvorlage
Ist im Grundbuch eine Briefgrundschuld oder eine Briefhypothek eingetragen, dann muss der Grundschuld- bzw. der Hypothekenbrief dem Löschungsantrag beigefügt werden.
Гонорары
Halbe Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts, siehe Anlage 1 KV 14140, § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf