Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt Beistandschaft

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

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Kontakt

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Beistandschaft durch das Jugendamt

Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.

Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.

Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist minderjährig
  • Schriftlicher Antrag
    Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
    Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
  • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
    (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.