Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt Beistandschaften

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aufgrund der pandemiebedingten Situation entfallen weiterhin die offenen Sprechstunden.
Wir sind selbstverständlich nach wie vor für Sie postalisch, telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar.
Persönliche Vorsprachen werden nur durch vorherige Terminvergaben organisiert.
Beurkundungen (Anerkennung der Vaterschaft, Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung usw.) finden regulär nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation entfallen ab sofort die persönlichen Sprechzeiten.
Ihre Anliegen werden soweit wie möglich per Post, Telefon und E-Mail bearbeitet.
Beurkundungen (dazu zählen auch Mutterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanerkennung) nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass Beurkundungstermine bis zu 8 Wochen oder länger ausgebucht sein können.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Beistandschaft durch das Jugendamt
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist minderjährig
-
Schriftlicher Antrag
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
-
vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
-
Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Jugendamt Beistandschaften
Nahverkehr
- U-Bahn
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0.2km
U Boddinstr.
- U8
-
0.6km
U Leinestr.
- U8
-
0.6km
U Rathaus Neukölln
- U7
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U Hermannplatz
- U7
- U8
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0.9km
U Karl-Marx-Str.
- U7
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0.2km
U Boddinstr.
- Bus
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0.1km
U Boddinstr.
- 166
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- N8
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0.1km
Herrfurthstr.
- 166
- M43
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Weisestr.
- 166
- M43
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0.4km
Fontanestr./Flughafenstr.
- M43
- 166
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0.4km
Morusstr.
- 166
- M43
-
0.1km
U Boddinstr.