Schwerbehinderung - Taxiquittungen für Sonderfahrdienst einreichen am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
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- Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
- Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
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Öffnungszeiten
-
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im Kundencenter (nur mit Termin)
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat
15.01.2026 12:00-15:00 Uhr
05.02.2026 15:00-18:00 Uhr
19.02.2026 12:00-15:00 Uhr
05.03.2026 15:00-18:00 Uhr
19.03.2026 12:00-15:00 Uhr
16.04.2026 12:00-15:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
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U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schwerbehinderung - Taxiquittungen für Sonderfahrdienst einreichen
Haben Sie eine Berechtigten-Nummer für den besonderen Fahrdienst, können Sie Kosten für Fahrten mit einem Taxi (mit Konzession) in Berlin erstattet bekommen. Dazu gehören auch Fahrten mit den barrierefreien Inklusionstaxis.
Voraussetzungen
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Berechtigten-Nummer für die Teilnahme am Sonderfahrdienst
Sie müssen berechtigt sein, den Berliner Sonderfahrdienst zu nutzen und eine Berechtigten-Nummer haben. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Das Merkzeichen "T" erhalten Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis). - Lassen Sie sich eine Quittung über die bezahlten Fahrtkosten ausstellen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Rückerstattung von Taxiquittungen
Stellen Sie den Antrag bitte schriftlich. -
Taxi-Quittungen im Original
Achten Sie darauf, dass weder das Datum noch der zu zahlende Betrag verbessert, überschrieben oder mit verschiedenen Stiften quittiert wurden, da diese sonst nicht anerkannt und erstattet werden können. Quittungen für Taxifahrten werden vom Versorgungsamt anerkannt, wenn sie folgende Angaben enthalten:
- Namen und Anschrift des Unternehmers mit Genehmigungsnummer (Stempel)
- Fahrstrecke (Start- und Zielangabe)
- Beförderungsentgelt/ Steuersatz
- Datum der Fahrt
- Unterschrift des Fahrers
Gebühren
Monatlich können maximal bis zu 125,00 Euro für eingereichte Taxiquittungen erstattet werden.
- bei voller Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 40,00 Euro abgezogen
- bei ermäßigter Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 20,00 Euro abgezogen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
15 Werktage