Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere Kund_Innen und Mitarbeiter_Innen, sehen wir uns veranlasst, ab 16.03.2020 die persönlichen Sprechstunden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB), sowie des Bereiches Ordnungswidrigkeiten/belastende Verwaltungsakte/Zentrale Stelle für Bekämpfung von Schwarzarbeit im Land Berlin (Owi/BelVA/ZSBS-B) und des Gewerbeamtes einzustellen.
Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.
Nur nach Vereinbarung
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Werbematerialien dürfen in Berlin auf öffentlichem Straßenland nur mit behördlicher Erlaubnis verteilt werden. Die Erlaubnis ist beim Ordnungsamt eines der Bezirke zu beantragen, in denen das Werbematerial verteilt werden soll.
Grundsätzlich kann eine Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial nur erteilt werden, wenn sich der/die Veranstalter/in verpflichtet, die zu erwartende Verschmutzung des Straßenlandes unverzüglich zu beseitigen oder unverzüglich beseitigen zu lassen.
Wichtig:
Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge ist nicht genehmigungsfähig, da die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung aufgrund der Art und Weise der Verteilung objektiv nicht gewährleistet werden kann.
Bezirksamt Pankow
Ordnungsamt - ZAB
S-Bahn Prenzlauer Allee: S8, S9, S41, S42, S45
Tram Fröbelstraße: M2