Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Werbematerialien dürfen in Berlin auf öffentlichem Straßenland nur mit behördlicher Erlaubnis verteilt werden. Die Erlaubnis ist beim Ordnungsamt eines der Bezirke zu beantragen, in denen das Werbematerial verteilt werden soll.
Grundsätzlich kann eine Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial nur erteilt werden, wenn sich der/die Veranstalter/in verpflichtet, die zu erwartende Verschmutzung des Straßenlandes unverzüglich zu beseitigen oder unverzüglich beseitigen zu lassen.
Wichtig:
Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge ist nicht genehmigungsfähig, da die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung aufgrund der Art und Weise der Verteilung objektiv nicht gewährleistet werden kann.
Bezirksamt Neukölln
Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang
S-Bahn Neukölln: S41, S42
U-Bahn Grenzallee: U7
Bus M171