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Bauschutt (illegal) - Entsorgung в месте Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
большая карта Контакт
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Тел.: (030) 90293-6500
- Факс: (030) 90293-6605
- E-Mail: ord@ba-mh.berlin.de
Время работы
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09:00-15:00 Uhr
-
Вторник
-
09:00-15:00 Uhr
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Среда
-
09:00-15:00 Uhr
-
Четверг
-
09:00-17:00 Uhr
-
Пятница
-
09:00-14:00 Uhr
Транспорт
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Bus
- X69, 197 Mehrower Allee
-
S-Bahn
- S7 Mehrower Allee
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Bauschutt (illegal) - Entsorgung
Unter Bauschutt versteht man Abfälle, die bei baulichen Maßnahmen anfallen. Zum Beispiel Beton- und Putzabfälle, Ziegel, Steine oder Fliesen.
Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Гонорары
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)