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Bauschutt (illegal) - Entsorgung в месте Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
большая карта Контакт
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
-
Почтовый адресBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
- Тел.: (030) 90299-4660
- Факс: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
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Время работы
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Вторник
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Среда
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Keine Sprechstunde
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Четверг
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Пятница
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Keine Sprechstunde
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Транспорт
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S-Bahn
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U-Bahn
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Bus
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Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
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Braillestr.
- M48
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Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
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Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
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Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
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Unter den Eichen/Botanischer Garten
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Bauschutt (illegal) - Entsorgung
Unter Bauschutt versteht man Abfälle, die bei baulichen Maßnahmen anfallen. Zum Beispiel Beton- und Putzabfälle, Ziegel, Steine oder Fliesen.
Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
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Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Гонорары
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)