Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  • Salvador-Allende-Str. 80 B 12559 Berlin
  • Tel.: (030) 90297-4629
  • Fax: (030) 90297-4810
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Haus der Salvador-Allende-Str. 80 A (Bitte klingeln).
Zur 80 B gibt es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Mittwoch

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Donnerstag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Freitag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund

Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Dauerhafter Haltungsort
    Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden.
  • Vorstellung des Tieres
    Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Sachkundenachweis
    Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde.
  • Negativzeugnis
    Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
    Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden.
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Antrag
    Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.

Gebühren

30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt ummelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.