Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Amtstierärzte 09:00-10:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.

Verkehrsanbindungen

Tram
  • Bersarinplatz
U-Bahn
  • U 5: Frankfurter Tor

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund

Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Dauerhafter Haltungsort
    Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden.
  • Vorstellung des Tieres
    Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Sachkundenachweis
    Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde.
  • Negativzeugnis
    Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
    Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden.
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Antrag
    Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.

Gebühren

30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt ummelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.