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Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen am Standort Bürgeramt Spandau - Hintergrund
велика карта Контакт
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Spandau - Hintergrund
- Carl-Schurz-Str. 2/6 , 13597 Berlin
- Тел.: (030) 115
- Факс: (030) 90279-2009
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
Місцевий трафік
-
Автобус
- Rathaus Spandau: X33, M32
-
Міська електричка
- Spandau: S5
-
Метро (U-Bahn)
- Rathaus Spandau: U7
Додаткова інформація щодо місця перебування
Die Dienstleistungen können nur schriftlich beantragt werden.варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen
Sie können kostenlos eine "Melderegisterauskunft in besonderen Fällen" über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen beantragen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dieses Auskunftsrecht haben sowohl Eigentümerinnen/Eigentümer als auch Vermieterinnen/Vermieter (Wohnungsgeber) einer Wohnung, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst auch Vermieter dieser Wohnung ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Einschränkungen bei älteren Meldungen
Einschränkungen bei älteren Meldungen
- Die Auskunft ist nur möglich, wenn der Wohnungseigentümer im Melderegister nach § 3 Abs. 2 Nr. 10 Bundesmeldegesetz (BMG) gespeichert ist.
- Diese Regelung gilt erst seit dem 01.11.2015. Bei Bewohnern, die bereits vor diesem Datum in der Wohnung gemeldet waren, fehlt dieser Eintrag in der Regel. In diesen Fällen kann die Meldebehörde nicht zuverlässig feststellen, wer der Wohnungseigentümer ist und daher auch keine Auskunft erteilen.
- Beantragen Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen. Das können Sie formlos schriftlich per Post erledigen oder in dringenden Fällen persönlich vor Ort.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Передумови
- Sie sind Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in (Vermieter/-in) der vermieteten Wohnung
- Sie können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Необхідні документи
-
Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft in besonderen Fällen als Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post. In dringenden Fällen können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort stellen. -
Nachweis darüber, dass Sie Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in sind
z.B. die Kopie des Grundbuchauszugs -
Begründung
Zur Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses müssen Sie Ihren Antrag kurz begründen.
збори
keine
Hinweise zur Zuständigkeit
Den Antrag können Sie schriftlich per Post an jedes Bürgeramt oder an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) senden.