326179
99101012026001
311322

Sterbefall ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz am Standort Standesamt I in Berlin

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Sterbefall ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz

Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht oder diesen in personenstandsrechtlicher Hinsicht gleichgestellten Personen (Angehörige anderer militärähnlicher Verbände, der Polizei, des Arbeitsdienstes, und andere) aus Anlass des Zweiten Weltkrieges sind - sofern der letzte Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland liegt bzw. nicht bekannt ist - beim Standesamts I in Berlin zu beurkunden.

Voraussetzungen

  • Anzeigeverpflichtung
    Der Sterbefall ist von der zuständigen Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) dem Standesamt I in Berlin anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Erforderlichkeit von Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

Gebühren

  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung