Straßensondernutzung - Aufstellen von Großwerbetafeln beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

 велика карта

Контакт

години роботи

  • понеділок

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
  • Вівторок

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
  • Четвер

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Aufstellen von Großwerbetafeln beantragen

Das Aufstellen von Großwerbetafeln, Billboards, Megalights und Werbesäulen (immobile Werbeanlagen) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar.
Die Werbefirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Bitte beachten:
Wall GmbH
Die Firma Wall GmbH besitzt das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbeträger. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung vom 09.01.2018.

Ilg-Außenwerbung GmbH
Für geklebte Werbeplakate mit einem Bogenformat von 1/1 bis 8/1 (59cm x 84cm bis 119cm x 238cm) und insbesondere die geklebte Plakatsäulen („Litfaßsäulen“) hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das ausschließliche Werberecht, Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.17.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

  • Vor Erlaubniserteilung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Leistungsverwaltungen einzuholen.

Необхідні документи

  • Antrag auf Sondernutzung zum Aufstellen von Großenflächenwerbetafeln
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Formloser Antrag mit einem maßstabsgerechten Lageplan, maßstabsgerechte Skizze (Ansicht) der Werbeanlage, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Leistungsverwaltungen, ggf. Befreiung nach § 31 BauGB

збори

  • 100,00 bis 250,00 Euro: Verwaltungsgebühr
  • 15,00 Euro bis 19,50 Euro: zusätzlich je Monat/m² der für Werbung benutzbaren Fläche Sondernutzungsgebühr

Приблизний термін опрацювання

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.