Straßensondernutzung - Großflächenwerbetafel am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
- Schkopauer Ring 2 , 12681 Berlin
- Frau Zellin
- Tel.: (030) 90293-6552
- Fax: (030) 90293-6555
- E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
-
15:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
Bus
-
S Mehrower Allee
- 197
- X69
- N96
-
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
- X54
-
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 154
- 197
- X54
-
S Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Großflächenwerbetafel
Das Aufstellen von Großwerbetafeln, Billboards, Megalights und Werbesäulen (immobile Werbeanlagen) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar.
Die Werbefirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Bitte beachten:
Wall GmbH
Die Firma Wall GmbH besitzt das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbeträger. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung vom 09.01.2018.
Ilg-Außenwerbung GmbH
Für geklebte Werbeplakate mit einem Bogenformat von 1/1 bis 8/1 (59cm x 84cm bis 119cm x 238cm) und insbesondere die geklebte Plakatsäulen („Litfaßsäulen“) hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das ausschließliche Werberecht, Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.17.
Die Werbefirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Bitte beachten:
Wall GmbH
Die Firma Wall GmbH besitzt das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbeträger. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung vom 09.01.2018.
Ilg-Außenwerbung GmbH
Für geklebte Werbeplakate mit einem Bogenformat von 1/1 bis 8/1 (59cm x 84cm bis 119cm x 238cm) und insbesondere die geklebte Plakatsäulen („Litfaßsäulen“) hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das ausschließliche Werberecht, Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.17.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Erlaubniserteilung
Vor Erlaubniserteilung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Leistungsverwaltungen einzuholen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Formloser Antrag mit einem maßstabsgerechten Lageplan, maßstabsgerechte Skizze (Ansicht) der Werbeanlage, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Leistungsverwaltungen, ggf. Befreiung nach § 31 BauGB
Formulare
Gebühren
- 100,00 bis 250,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
- 15,00 Euro bis 19,50 Euro je Monat/m² der für Werbung benutzbaren Fläche Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.