Rechtsangelegenheiten - Beratungshilfe am Standort Rechtsantrag- und Informationsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Folgende Anträge werden – mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle – nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen:
- Erbausschlagungserklärungen
- Kirchenaustrittserklärungen
- Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines
Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Hinweis: Die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen sowie die Rückgabe von Testamenten sind außerhalb der Sprechzeiten (täglich 9.00 – 13.00 Uhr) nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Telefonnummern für die Terminvereinbarung finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Wedding unter: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/das-gericht/besucherinformationen/oeffnungszeiten/
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Rechtsangelegenheiten - Beratungshilfe
Beratungshilfe wird einkommensschwachen Bürgern gewährt, welche eine Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung (= außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens) benötigen. In Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht für die Vertretung, gewährt.
Beratungshilfe kann für jede Angelegenheit nur einmal bewilligt werden.
Eine einmal erteilte Beratungshilfe besteht bis zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit. Liegen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vor und kann die Angelegenheit nicht durch das Gericht erledigt werden, stellt das Gericht dem Bürger nach Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl aus.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kann Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, über die dann in dem Gerichtsverfahren entschieden wird.
Voraussetzungen
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Der Bürger ist zunächst verpflichtet, sich mit dem entsprechenden Gegner selbst in Verbindung zu setzen.
Dazu stehen Möglichkeiten der Hilfe (z. B. Jugendamt, Schuldnerberatung, Rechtsschutzversicherung, Mieterverein, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen etc.) zur Verfügung. Gerade bei Behörden klären sich viele Angelegenheiten dann auch ohne anwaltlichen Beistand.
- Kann das Gericht dem Anliegen des Bürgers mit einer sofortigen Auskunft oder der Aufnahme eines Antrages entsprechen, gewährt es selbst diese Hilfe.
- Die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen.
- Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen so sein, dass die erforderlichen Mittel für eine Beratung oder Vertretung nicht selbst aufgebracht werden können.
Erforderliche Unterlagen
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Beratungshilfe gibt es nur auf Antrag.
- Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen. Bitte benutzen Sie dazu das angebotene Formular.
- Die Antragstellung kann auch persönlich im zuständigen Amtsgericht erfolgen.
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Folgende Unterlagen sind in Kopie mitzusenden (Antrag Postweg) bzw. im Original mitzubringen (persönlicher Antrag vor Ort):
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigungen, ALG II-Bescheid etc.)
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen und besondere Belastungen
- Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem (z.B. Schreiben vom und an den Gegner)
Formulare
Gebühren
Für die Beratung oder außergerichtliche Vertretung kann die Beratungsperson eine Gebühr von 15,00 EURO erheben.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Beratungshilfe kann nur bei dem Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist, beantragt werden.
Orts- und Gerichtsverzeichnis
Kontakt
Amtsgericht Wedding
Rechtsantrag- und Informationsstelle