Rechtsangelegenheiten - Beratungshilfe beantragen am Standort Rechtsantrag- und Informationsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Hinweise zum Geschäftsbetrieb:
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus kommt es zu erheblichen Einschränkungen im Geschäftsbetrieb.
Eine persönliche Vorsprache ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Der Zutritt ist grundsätzlich nur
a) Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Besucherinnen und Besuchern von Sitzungen und sonstigen Terminen im Gerichtsgebäude,
b) Antragstellenden in unaufschiebbaren Angelegenheiten und
c) Antragstellenden für Erklärungen zum Austritt aus Religionsgemeinschaften
gestattet.
Bitte nutzen Sie den Weg der schriftlichen Antragstellung.
Mit Dank für Ihr Verständnis!
Der Präsident des Amtsgerichts
Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Öffnungszeiten
15:00 - 18:00 Uhr (Spätsprechstunde für Berufstätige)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Rechtsangelegenheiten - Beratungshilfe beantragen
Beratungshilfe wird einkommensschwachen Bürgern gewährt, welche eine Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung (= außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens) benötigen. In Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht für die Vertretung, gewährt.
Beratungshilfe kann für jede Angelegenheit nur einmal bewilligt werden. Eine einmal erteilte Beratungshilfe besteht bis zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit. Liegen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vor und kann die Angelegenheit nicht durch das Gericht erledigt werden, stellt das Gericht dem Bürger nach Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl aus.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kann Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, über die dann in dem Gerichtsverfahren entschieden wird.
Voraussetzungen
-
Der Bürger ist zunächst verpflichtet, sich mit dem entsprechenden Gegner selbst in Verbindung zu setzen.
Dazu stehen Möglichkeiten der Hilfe (z. B. Jugendamt, Schuldnerberatung, Rechtsschutzversicherung, Mieterverein, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen etc.) zur Verfügung. Gerade bei Behörden klären sich viele Angelegenheiten dann auch ohne anwaltlichen Beistand.
- Kann das Gericht dem Anliegen des Bürgers mit einer sofortigen Auskunft oder der Aufnahme eines Antrages entsprechen, gewährt es selbst diese Hilfe.
- Die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen.
-
Mittel für Beratung oder Vertretung können nicht selbst aufgebracht werden
Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen so sein, dass die erforderlichen Mittel für eine Beratung oder Vertretung nicht selbst aufgebracht werden können.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
Die Antragstellung kann auf dem Postweg (mit Unterlagen in Kopie) oder persönlich im zuständigen Amtsgericht (mit Unterlagen im Original) erfolgen.
-
Identitätsnachweis
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
Einkommensnachweise
z.B. Verdienstbescheinigungen, ALG II-Bescheid etc.
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen und besondere Belastungen
-
Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem
z.B. Schreiben vom und an den Gegner
Gebühren
- keine: gerichtliches Beratungshilfeverfahren
- 15,00 Euro: Für die Beratung oder außergerichtliche Vertretung kann die Beratungsperson eine Gebühr erheben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Beratungshilfe kann nur bei dem Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist, beantragt werden.
Kontakt
Amtsgericht Lichtenberg
Rechtsantrag- und Informationsstelle
Erläuterung der Symbole
Zugang über Hofeinfahrt Alfredstrasse
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
1km
S+U Frankfurter Allee
- S42
- S8
- S85
- S41
-
1.2km
S Nöldnerplatz
- S5
- S7
- S75
-
1.6km
S Rummelsburg
- S3
-
1.8km
S Ostkreuz Bhf
- S41
- S8
- S85
- S3
- S5
- S7
- S75
-
1.9km
S Storkower Str.
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U5
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1km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
1.7km
U Samariterstr.
- U5
-
1.8km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.2km
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
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0.3km
Berlin, Atzpodienstr./U Magdalenenstr.
- 240
- N5
- N50
- N56
- N94
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0.4km
Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.6km
Freiaplatz
- 240
- N50
- N56
- 256
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0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 256
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0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 256
-
0.6km
Berlin, Lichtenberger Brücke Süd
- 240
- N5
- N50
- N94
-
0.7km
Berlin, Lichtenberger Brücke Nord
- 240
- N5
- N50
- N94
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0.8km
Gotlindestr.
- 240
- 256
- N50
- N56
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0.2km
U Magdalenenstr.
- Tram
-
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 21
- 37
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 21
- 37
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0.6km
Freiaplatz
- 21
- 37
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0.7km
Rathaus Lichtenberg
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- M13
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0.8km
Gotlindestr.
- 21
- 37
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0.8km
S+U Frankfurter Allee
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- 16
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0.8km
S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
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Guntherstr.
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- 37
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0.9km
Betriebshof Lichtenberg
- 12
- 21
- 37
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- M1
- M10
- M13
- M4
- M5
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0.9km
Loeperplatz
- 12
- 16
- M13
- 21
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- Regionalbahn
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-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- RB25
- RB54
- RB12
- RB24
- RB26
- RE1
- RE2
- RE7
-
1.8km
S Ostkreuz Bhf
- RB12
- RB25
- RB26
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- RB24
- RE7
- RB14
- RE1
- RE2
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf