Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Beratungshilfe wird einkommensschwachen Bürgern gewährt, welche eine Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung (= außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens) benötigen. In Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht für die Vertretung, gewährt.
Beratungshilfe kann für jede Angelegenheit nur einmal bewilligt werden.
Eine einmal erteilte Beratungshilfe besteht bis zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit. Liegen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vor und kann die Angelegenheit nicht durch das Gericht erledigt werden, stellt das Gericht dem Bürger nach Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl aus.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kann Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, über die dann in dem Gerichtsverfahren entschieden wird.
Beratungshilfe kann nur bei dem Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist, beantragt werden.
Orts- und Gerichtsverzeichnis
Amtsgericht Charlottenburg
Rechtsantrags- und Informationsstelle
Erläuterung der Symbole
Zugang über das Seitentor
S-Bahn S-Bahnhof Charlottenburg
U-Bahn Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße
U-Bahn Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz
Bus M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
Bahn Bhf Charlottenburg