Kinder und Jugendliche mit psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst Nord

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Kinder und Jugendliche mit psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen
Die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) bieten Familien mit Kindern und Jugendlichen, deren seelische, geistige bzw. soziale Entwicklung und Gesundheit gefährdet oder beeinträchtigt ist, folgende Leistungen an:
- Kinder-, jugendpsychiatrische, neurologische, psychologische und sozialpädagogische (nicht in allen Bezirken) Untersuchungen und Beratungen, auch im präventiven Sinn
- Einleitung, Vermittlung und fachliche Begleitung von notwendigen medizinischen, psychologischen, sozialpädagogischen, psychotherapeutischen und anderen familienunterstützenden Hilfen in Kooperation mit den zuständigen Leistungsträgern.
- Psychiatrisch-psychotherapeutische Kriseninterventionen bei seelischen Krisen mit akuter Selbstgefährdung, z.T. in hoheitliche Amtsfunktion (PsychKG) zur Klärung der klinisch-stationären Behandlungsbedürftigkeit
- Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Auftrag der zuständigen Leistungsträger.
- Fallbezogene fachliche Beratung von Erziehern, Lehrern, Sozialarbeiter/innen, therapeutischem Fachpersonal sowie Mitarbeiter/innen anderer psychosozialer Einrichtungen
- In Sonderfällen mittel- und längerfristige Betreuung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Regelangebots, z.B. bei komplexen Problemen
- Mitwirkung in bezirklichen und überbezirklichen Gremien und Arbeitsgruppen zu gesundheitspolitischen Fragestellungen und zur Sicherstellung von gesundheitlichen und pädagogischen Hilfen
Voraussetzungen
- Telefonische Voranmeldung und Terminvereinbarung sind erbeten
Erforderliche Unterlagen
- Überweisungsschein oder Versicherungskarte sind nicht erforderlich. Es ist wünschenswert, dass vorhandene medizinische, psychologische und/oder pädagogische Unterlagen zum Ersttermin mitgebracht werden
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes / Jugendlichen
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst Nord
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