Kinder und Jugendliche mit psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

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Sprechstunden nur nach Vereinbarung.

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Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche mit psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen

Die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) bieten Familien mit Kindern und Jugendlichen, deren seelische, geistige bzw. soziale Entwicklung und Gesundheit gefährdet oder beeinträchtigt ist, folgende Leistungen an:
  • Kinder-, jugendpsychiatrische, neurologische, psychologische und sozialpädagogische (nicht in allen Bezirken) Untersuchungen und Beratungen, auch im präventiven Sinn
  • Einleitung, Vermittlung und fachliche Begleitung von notwendigen medizinischen, psychologischen, sozialpädagogischen, psychotherapeutischen und anderen familienunterstützenden Hilfen in Kooperation mit den zuständigen Leistungsträgern.
  • Psychiatrisch-psychotherapeutische Kriseninterventionen bei seelischen Krisen mit akuter Selbstgefährdung, z.T. in hoheitliche Amtsfunktion (PsychKG) zur Klärung der klinisch-stationären Behandlungsbedürftigkeit
  • Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Auftrag der zuständigen Leistungsträger.
  • Fallbezogene fachliche Beratung von Erziehern, Lehrern, Sozialarbeiter/innen, therapeutischem Fachpersonal sowie Mitarbeiter/innen anderer psychosozialer Einrichtungen
  • In Sonderfällen mittel- und längerfristige Betreuung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Regelangebots, z.B. bei komplexen Problemen
  • Mitwirkung in bezirklichen und überbezirklichen Gremien und Arbeitsgruppen zu gesundheitspolitischen Fragestellungen und zur Sicherstellung von gesundheitlichen und pädagogischen Hilfen

Voraussetzungen

  • Telefonische Voranmeldung und Terminvereinbarung sind erbeten

Erforderliche Unterlagen

  • Überweisungsschein oder Versicherungskarte sind nicht erforderlich. Es ist wünschenswert, dass vorhandene medizinische, psychologische und/oder pädagogische Unterlagen zum Ersttermin mitgebracht werden

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes / Jugendlichen