Aktuelle Sprache: ru
Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern beantragen в месте Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
большая карта Контакт
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
- Schkopauer Ring 2 , 12681 Berlin
- Тел.: (030) 90293-7511
- Факс: -
- E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
- Домашняя страница
Время работы
-
-
15:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Транспорт
-
S-Bahn
-
Bus
-
S Mehrower Allee
- 197
- X69
- N96
-
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
-
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 197
-
S Mehrower Allee
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern beantragen
Es ist verboten, Hindernisse auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Darüber hinaus ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
- Eventuell am Fahrradständer vorhandene Werbeflächen für Eigenwerbung dürfen 25 cm Höhe und die Breite des Fahrradständers (maximal jedoch 100 cm) nicht überschreiten.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
- Bitte im jeweiligen Bezirksamt erfragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Austellen von Fahrradständern
Bitte stellen Sie den Antrag online. -
Ort, Zeitraum und Details der Nutzung
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort
Гонорары
gestaffelt, bitte erfragen
Законодательная база
Дополнительная информация
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur in dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.