Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
- Müllerstraße 146, 13353 Berlin
- Tel.: (030) 9018-45846
- Fax: (030) 9018-45776
- E-Mail: stadtplanung@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-12:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
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Donnerstag
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09:00-12:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um telefonische Sprechzeiten handelt.
Eine Terminvergabe erfolgt nur telefonisch.
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Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
- planungsrechtliche Rahmendaten,
- Flächennutzungsplan,
- Bebauungspläne,
- unbeplanter Innenbereich,
- Außenbereich,
- besonderes Städtebaurecht.
- Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Gebühren
Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks
- 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
- 30,00 Euro: in beplanten Bereichen