Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung

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Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
  • Donnerstag

      09:00-12:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um telefonische Sprechzeiten handelt.
Eine Terminvergabe erfolgt nur telefonisch.

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Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.

Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.

Schriftliche Auskünfte über
  • planungsrechtliche Rahmendaten,
  • Flächennutzungsplan,
  • Bebauungspläne,
  • unbeplanter Innenbereich,
  • Außenbereich,
  • besonderes Städtebaurecht.
  • Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Gebühren

Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks

  • 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
  • 30,00 Euro: in beplanten Bereichen

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