Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf

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Kontakt

  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
  • Kirchstraße 1/3 14163 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Stadtplanung
  • Tel.: (030) 90299-5414
  • Fax: -
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

  • Der barrierefreie Eingang befindet sich in der Kirchstraße 3, auf der rechten Seite.
  • Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist.

Öffnungszeiten

Hinweise zu Öffnungszeiten

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht befindet sich im Bauteil E, in der 1. und 2. Etage.
  • Der Fachbereich Vermessung und Kataster befindet sich im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss.
  • Der Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich im Bauteil E, im 2. Obergeschoss.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.

Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.

Schriftliche Auskünfte über
  • planungsrechtliche Rahmendaten,
  • Flächennutzungsplan,
  • Bebauungspläne,
  • unbeplanter Innenbereich,
  • Außenbereich,
  • besonderes Städtebaurecht.
  • Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Gebühren

Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks

  • 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
  • 30,00 Euro: in beplanten Bereichen