Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide am Standort Stadtentwicklungsamt Spandau
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Stadtentwicklungsamt Spandau
- Carl-Schurz-Straße 2/6 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-0
- Fax: -
- E-Mail: stadtentwicklung@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
- Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Carl-Schurz-Straße, Stabholzgarten und Am Wall möglich.
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung in der Umgebung des Gebäudes vorhanden.
- Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3. Obergeschoss.
Öffnungszeiten
-
-
Dienstag
- 09:00-13:00 Uhr: Offene Sprechstunde Fachbereich Stadtplanung
- 09:00-13:00 Uhr: Offene Sprechstunde Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
-
Mittwoch
-
Donnerstag
-
Freitag
Hinweise zu Öffnungszeiten
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (030) 90279- 3648 / -2582 erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (030) 90279- 3648 / -2582 erfolgen kann.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Stresow
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
- 135
- 237
- M32
- M49
- 134
- M45
- N34
- N30
- X34
- M36
- 137
- M37
- X37
- X36
- 337
- RE8
- RB10
- 671
- 136
- N7
- X33
-
S Spandau Bhf
- RB21
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- X36
- M45
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- M49
- N34
- X34
- M36
-
Breite Str./Markt
- 130
-
Berlin, Moritzstr.
- 671
- 134
- 136
- 137
- M37
- M45
- N7
- M36
- 337
-
S+U Rathaus Spandau
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE4
- RE2
- RB14
- RB10
- RE8
- RB21
-
S Spandau Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.
Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.
Voraussetzungen
- Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.
Erforderliche Unterlagen
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Angaben zum Baugrundstück
Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept - Plan der Außenanlagen
- Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt
Formulare
- formloser Antrag 2-fach
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
- Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.