Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide am Standort Stadtplanung Marzahn-Hellersdorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Stadtplanung Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 4 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-5201
- Fax: (030) 90293-5105
- E-Mail: stadtplanung@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
- S-Bahn
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- S-Bahn Mehrower Allee: S7, S75
- Tram
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Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.
Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.
Voraussetzungen
- Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.
Erforderliche Unterlagen
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Angaben zum Baugrundstück
Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept - Plan der Außenanlagen
- Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt
Formulare
- formloser Antrag 2-fach
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
- Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.