Straßenrechtliche Sondernutzung Filmaufnahmen am Standort Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Für den Bereich "Parkausweise für Schwerbehinderte" ist eine Terminvereinbarung per eMail notwendig. Öffnen Sie dafür an der Dienstleistung den Link zu den spezielleren Kontaktdaten.
Straßenrechtliche Sondernutzung Filmaufnahmen
Die Durchführung von Filmaufnahmen auf dem öffentlichen Straßenland bzw. das dortige Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske etc, in Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung von Straßenland dar.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung / Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird (unter Weiterführende Informationen).
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Formloser Antrag
Antrag der Produktionsfirma mit Lageskizze und Angabe des genauen Sondernutzungszeitraums (mit Uhrzeit)
Gebühren
- 60,00 Euro bis 1.500,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Aufnahmebereich
- 65,00 Euro Sondernutzungsgebühren je Tag und Dreh- bzw. Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Monat
- Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei dem Bezirk zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde
Nahverkehr
U-Bahn U Mehringdamm: U6, U7
Bus U Mehringdamm: M19, 140