Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen
- Gradestraße 36, 12347 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Straße 83, Berlin
- Tel.: (030) 90239-2181
- Fax: (030) 90239-3757
- E-Mail: sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
9.00 bis 12.00 Uhr,
Zimmer 407
Telefon: 030-90239-2839 und
Telefon: 030-90239-2835 -
Donnerstag
-
9.00 bis 12.00 Uhr,
Zimmer 407
Telefon: 030-90239-2839 und
Telefon: 030-90239-2835
Nahverkehr
- Bus
-
- 170, M44
- S-Bahn
-
-
1.7km
S+U Hermannstr.
- S42
- S45
- S46
- S47
- S41
-
1.7km
S+U Hermannstr.
- U-Bahn
-
-
1.2km
U Blaschkoallee
- U7
-
1.4km
U Grenzallee
- U7
-
1.5km
U Parchimer Allee
- U7
-
1.9km
S+U Neukölln
- U7
-
2km
U Britz-Süd
- U7
-
1.2km
U Blaschkoallee
- Bus
-
-
0km
Gradestr./Tempelhofer Weg
- 170
- M46
-
0.2km
Eintrachtsiedlung
- M46
-
0.2km
Berlin, Betriebshof Britz
- M44
- 170
-
0.3km
Gradestr. 71
- 170
-
0.3km
Wilhelm-Borgmann-Brücke
- M46
-
0.4km
Britzer Damm/Gradestr.
- 170
- M44
- M46
-
0.5km
Fulhamer Allee
- M44
- M46
-
0.5km
Wussowstr.
- M44
- M46
-
0.6km
Gradestr. 91
- 170
-
0.7km
Karl-Elsasser-Str.
- M46
-
0km
Gradestr./Tempelhofer Weg
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen
Die Durchführung von Filmaufnahmen auf dem öffentlichen Straßenland bzw. das dortige Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske etc, in Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung von Straßenland dar.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Formloser Antrag der Produktionsfirma mit Angaben zu
- Nutzungszeitraum mit Uhrzeit
- Standort (Skizze)
Gebühren
- 60,00 bis 1.500,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Aufnahmebereich
- 65,00 Euro: Sondernutzungsgebühren je Tag und Dreh- bzw. Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Monat
- Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei dem Bezirk zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.