Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
- Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin
- Frau Zellin
- Tel.: (030) 90293-6552
- Fax: (030) 90293-6555
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
-
15:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.1km
S Mehrower Allee
- S7
-
0.1km
S Mehrower Allee
- Bus
-
-
0.2km
S Mehrower Allee
- 197
- N96
- X69
-
0.3km
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
- X54
-
0.4km
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 197
- 154
- X54
-
0.2km
S Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen
Die Durchführung von Filmaufnahmen auf dem öffentlichen Straßenland bzw. das dortige Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske etc, in Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung von Straßenland dar.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Formloser Antrag der Produktionsfirma mit Angaben zu
- Nutzungszeitraum mit Uhrzeit
- Standort (Skizze)
Gebühren
- 60,00 bis 1.500,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Aufnahmebereich
- 65,00 Euro: Sondernutzungsgebühren je Tag und Dreh- bzw. Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Monat
- Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei dem Bezirk zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.