Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Neue Krugallee 4 12435 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Fachbereich Verwaltung
  • Tel.: (030) 90297-5823
  • Fax: (030) 90297-664268
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Freitag

      nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen

Die Durchführung von Filmaufnahmen auf dem öffentlichen Straßenland bzw. das dortige Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske etc, in Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung von Straßenland dar.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
    Formloser Antrag der Produktionsfirma mit Angaben zu
    • Nutzungszeitraum mit Uhrzeit
    • Standort (Skizze)

Gebühren

  • 60,00 bis 1.500,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Aufnahmebereich
  • 65,00 Euro: Sondernutzungsgebühren je Tag und Dreh- bzw. Standort

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Monat
  • Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem Bezirk zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.