(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Wilmersdorf)
Die angegebenen Sprechzeiten beziehen sich auf die Info-Zentrale. Diese ist Ihre zentrale Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte und die Abgabe von Steuererklärungen.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Mit der Arbeitnehmersparzulage wird die Vermögensbildung des Arbeitnehmers durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) gefördert. Dies sind Gelder, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Anlageform (z.B. Wertpapier-Sparvertrag oder auch Bausparvertrag) anlegt.
Von dem Institut erhält der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Bescheinigung über die gezahlten vermögenswirksamen Leistungen.
Die Sparzulage beträgt 9% (bei einem Bausparvertrag oder der unmittelbaren Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen zum Wohnungsbau)
bzw.
20 % (beim sog. Beteiligungssparen) des Betrages der vermögenswirksamen Leistungen.
Bei Abschluss von zwei förderungsfähigen Verträgen (z.B. ein Bausparvertrag und ein Wertpapier-Sparvertrag werden die Zulagen nebeneinander gewährt.
Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt jährlich im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung festgesetzt und nach Ablauf der Festlegungsfrist (in der Regel 7 Jahre) in einer Summe an das Anlageinstitut ausgezahlt.
Grundsätzlich ist das Finanzamt des Wohnortes zuständig.
Finanzamt Wilmersdorf
U-Bahn Adenauerplatz: U7
Bus U Adenauerplatz: X10, M19, M29, 110