Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Großbeerenstraße 2-10, Haus 3 , 12107 Berlin
- Tel.: (030) 90277-1520
- Fax: (030) 90277-4731
- E-Mail: sv@ba-ts.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
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-
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Ringstr./Rathausstr.
- M76
-
Friedenstr./Großbeerenstr.
- 181
- N81
- 277
- M77
- M76
-
Forddamm
- M76
- 179
- 277
- X76
- N77
-
Prühßstr.
- M76
-
Porschestr.
- 181
- N81
-
Ringstr./Rathausstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Haus 3 im Erdgeschoss im Geschäftszimmer E.18.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen
Bitte stellen Sie den Antrag online.
Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde.
Gebühren
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.
Verwaltungsgebühren
- 80,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
- 250,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 10,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 15,00 Euro: für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 25,00 Euro: je Tag und Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.