Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
- Schkopauer Ring 2 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-7511
- Fax: -
- E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
15:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
Bus
-
S Mehrower Allee
- 197
- X69
- N96
-
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
-
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 197
-
S Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen
Bitte stellen Sie den Antrag online.
Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde.
Gebühren
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.
Verwaltungsgebühren
- 80,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
- 250,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 10,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 15,00 Euro: für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 25,00 Euro: je Tag und Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.