Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Tiefbau- und Grünflächenverwaltung
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Straßen- und Grünflächenamt - Tiefbau- und Grünflächenverwaltung
- Hartmannsweilerweg 63 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 90299-5397
- Fax: -
- E-Mail: tiefbauamt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
9:00 - 12:00
-
Donnerstag
-
9:00 - 12:00
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
Bus
-
Altkanzlerstr.
- 118
- N3
-
Siebenendenweg
- 118
- N3
-
U Krumme Lanke
- 118
- N3
- 622
- X11
-
Sven-Hedin-Platz
- X11
-
Altkanzlerstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen
Bitte stellen Sie den Antrag online.
Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde.
Gebühren
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.
Verwaltungsgebühren
- 80,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
- 250,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 10,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 15,00 Euro: für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 25,00 Euro: je Tag und Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.