Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen в месте Straßen- und Grünflächenamt
большая карта Контакт
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Straßen- und Grünflächenamt
- Neue Krugallee 4 , 12435 Berlin
- Fachbereich Tiefbau
- Тел.: (030) 90297-5501
- Факс: (030) 90297-5596
- E-Mail: sga-tief@ba-tk.berlin.de
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Время работы
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Среда
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Четверг
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Пятница
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Транспорт
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S-Bahn
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S Plänterwald
- S46
- S8
- S9
- S42
- S47
- S85
- S41
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S Treptower Park
- S8
- S9
- S85
- S46
- S42
- S47
- S85
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S Betriebsbahnhof Rummelsburg
- S3
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S Köllnische Heide
- S46
- S41
- S47
- S42
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S Baumschulenweg
- S46
- S41
- S42
- S47
- S8
- S9
- S41
- S85
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S Rummelsburg
- S3
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S Plänterwald
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Bus
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Bulgarische Str.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Rathaus Treptow
- 265
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Alt-Treptow
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
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Neue Krugallee/Dammweg
- 265
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S Plänterwald
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
- S9
-
Köpenicker Landstr./Dammweg
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
-
Klingerstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Berlin, Tunnelstr.
- 347
- M43
-
Dammweg/Bergaustr.
- 377
- N77
-
Rethelstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Bulgarische Str.
-
Fähre
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen
Bitte stellen Sie den Antrag online.
Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde.
Гонорары
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.
Verwaltungsgebühren
- 80,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
- 250,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 10,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 15,00 Euro: für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 25,00 Euro: je Tag und Standort
Законодательная база
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.