Namensrechtliche Erklärungen - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.

Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.

Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:

Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.

Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
      08:30 bis 13:00
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
      14:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr

      Alle anderen Abteilungen:
      Keine Sprechstunde

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
  • U-Bahn

    • U Blaschkoallee: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3004, -2248, -3697, -2880
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227, -2684 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-2703, -3145, -4502
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärungen - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen

Wenn die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen führen, wird dieser automatisch Geburtsname des Kindes.

Haben die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, müssen sie für das Kind den Geburtsnamen wählen. Sie können dabei entweder den Familiennamen des Vaters oder der Mutter bestimmen. Außerdem steht ihnen die Möglichkeit zu, einen aus den Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen zu bestimmen. Der Doppelname kann optional mit oder ohne Bindestrich geführt werden.

Eltern haben einen Monat Zeit, um den Familiennamen ihres Kindes festzulegen. Diese Frist beginnt mit der Geburt des Kindes. Wenn die Eltern innerhalb dieser Frist keine Entscheidung über den Geburtsnamen des Kindes treffen, wird dem Kind automatisch ein Doppelname zugewiesen. Dieser setzt sich aus den Familiennamen beider Elternteile zusammen, alphabetisch geordnet und mit Bindestrich verbunden.

Die einmal getroffene Namenswahl gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.

Voraussetzungen

  • Elterliche Sorge
    Beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Bei gemeinsamer Sorge ist eine gemeinsame Entscheidung erforderlich.
  • Kein Ehename / getrennte Namen der Eltern
    Haben die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, müssen sie den Familiennamen aktiv bestimmen.
    • Name des Vaters oder
    • Name der Mutter oder
    • Doppelname aus beiden Namen - mit oder ohne Bindestrich
  • Frist: Die Namenswahl muss innerhalb eines Monats nach Geburt des Kindes erfolgen.
  • Bindungswirkung: Die gewählte Namensführung gilt automatisch auch für weitere gemeinsame Kinder.
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in Arabisch, Griechisch, Hebräisch oder Kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • Sprachanforderungen / Verzeichnis zugelassener beeidigter Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen
    Liegt keine ausreichende Deutschkenntnis vor, ist ein beeidigter Dolmetscher erforderlich.
  • Hinweis: Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über den Familiennamen für ein neugeborenes Kind
    Die Erklärung können Sie vor Ort abgeben.
  • gültiger und unterschriebener Reisepass oder Personalausweis der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftserkennung mit Sorgeerklärung
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.

Gebühren

  • keine: Erstbeurkundung
  • 25,00 Euro: nachträgliche Namenserklärung
  • 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt des Geburtsortes des Kindes