Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in - wenn Prüfung in Berlin abgelegt am Standort LAGeSo - Gesundheitsfachberufe Inland; Pflegeausbildungsfond

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Referat IV H - Gesundheitsfachberufe Inland - ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu ereichen. Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt. Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin, ein.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in - wenn Prüfung in Berlin abgelegt
Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin / Masseur und med. Bademeisterin / Bademeister an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Voraussetzungen
- Erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung als Masseurin / Masseur und med. Bademeisterin / Bademeister
Erforderliche Unterlagen
- Lehrgangsbescheinigung über die bestandene Prüfung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Bescheinigung (Original) über die Ableistung des Praktikums
Wurde das Praktikum außerhalb Berlins absolviert, ist eine Fotokopie der Ermächtigung der Einrichtung zur Ausbildung von Praktikanten mit einzureichen.
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Führungszeugnis der Belegart "0" (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde)
das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
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Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Gesundheitsfachberufe Inland; Pflegeausbildungsfond
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.