Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in - wenn staatliche Prüfung in Berlin abgelegt
Erteilung einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Voraussetzungen
- Eine in Berlin abgeschlossene Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
(unter "Formulare") - Zeugnis über die staatliche Prüfung
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Identitätsnachweis
gültiger Personalausweis oder Reisepass -
Namensänderungsurkunde
Wenn sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisse über die staatliche Prüfung geändert hat. -
Amtliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein. -
Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
(unter "Formulare") -
Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
(unter "Formulare")
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Monat sein. - Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
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Promotionsurkunde
wenn vorhanden -
Bescheinigung der Psychotherapeutenkammer
Wenn bereits eine Tätigkeit als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / -therapeut ausgeübt wurde.
Formulare
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Gebühren
139,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Approbation wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.