Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in - wenn staatliche Prüfung in Berlin abgelegt

Erteilung einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Voraussetzungen

  • Eine in Berlin abgeschlossene Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
    (unter "Formulare")
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung
  • Identitätsnachweis
    gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Namensänderungsurkunde
    Wenn sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisse über die staatliche Prüfung geändert hat.
  • Amtliches Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein.
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    (unter "Formulare")
  • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
    (unter "Formulare")
    Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Monat sein.
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
  • Promotionsurkunde
    wenn vorhanden
  • Bescheinigung der Psychotherapeutenkammer
    Wenn bereits eine Tätigkeit als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / -therapeut ausgeübt wurde.

Gebühren

139,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Approbation wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.

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