Gründungen - steuerliche Anmeldung von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Gewerben, Selbständigkeit oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit am Standort Finanzamt für Körperschaften IV

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Gründungen - steuerliche Anmeldung von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Gewerben, Selbständigkeit oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
Sie sind verpflichtet, dem Finanzamt Auskünfte zu erteilen, wenn Sie
- eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen oder
- sich selbständig machen oder
- einen freien Beruf ausüben oder
- eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen oder
- sich an einer Personengesellschaft beteiligen oder
- eine Personengesellschaft gründen oder
- eine Kapitalgesellschaft gründen (auch nach ausländischem Recht) oder
- einen Verein gründen.
Für den Zugang zum Fragebogen bei „Mein ELSTER“ ist zunächst die kostenlose Registrierung/ein Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ erforderlich. Diesen Zugang benötigen Sie später auch als sicheren Kommunikationsweg zum Finanzamt und für die Erfüllung weiterer steuerlicher Pflichten (z. B. für die Übermittlung von Steuererklärungen oder –anmeldungen), wenn Sie nicht Dritte damit beauftragen.
Sollten Sie bereits Zugang zu einem Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ haben, können Sie dieses auch für die Übermittlung des Fragebogens nutzen.
Sollten Sie noch keinen Zugang zu „Mein ELSTER“ haben, erstellen Sie bitte auf „Mein ELSTER“ zunächst ein Benutzerkonto. Nur wenn Sie für Ihre Registrierung weder eine Steuernummer noch eine Identifikationsnummer angeben können, z.B. weil Sie noch nicht steuerlich bei einem Finanzamt in Deutschland geführt werden und nicht in Deutschland gemeldet sind, können Sie sich vereinfacht nur mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren. Sie können dann in „Mein ELSTER“ zunächst nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen und elektronisch senden.
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
Die Übermittlung der steuerlichen Anmeldung bei Gründung eines Vereins ist noch nicht mit „Mein ELSTER“ elektronisch möglich. In diesem Fall müssen Sie einen amtlichen Fragebogen herunterladen (siehe Formulare), ausdrucken, ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zusenden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Melde-Formular
siehe Abschnitt „Formulare“.
Zu den einzelnen Fragebögen gibt es Ausfüllhilfen mit Erläuterungen. -
Unter Umständen: Verträge, Urkunden oder Ähnliches
Welche weiteren Unterlagen Sie benötigen oder vorlegen müssen, ergibt sich aus den Formularen.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Zuständigkeit richtet sich in Berlin nach regionalen Gesichtspunkten und der Rechtsform in der das Gewerbe oder die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Finanzamt für Körperschaften I: zuständig für Vereine
- Finanzämter für Körperschaften I - IV: zuständig für alle weiteren Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG
- 17 regionale Finanzämter: zuständig für natürliche Personen und Personengesellschaften
Weitere Sprachen
Kontakt
Finanzamt für Körperschaften IV
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U-Bahn Magdalenenstr.: U5