Gewerbesteuer - Festsetzung am Standort Finanzamt für Körperschaften IV

Öffnungszeiten
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Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Gewerbesteuer - Festsetzung
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts (s. § 15 Einkommensteuergesetz) zu verstehen; die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.
Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Betrieb eines gewerblichen Unternehmens
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz – GewStG) und seine objektive Ertragskraft.
Erforderliche Unterlagen
-
Elektronische Übermittlung
Die Gewerbesteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Auf Papier abgegebene Erklärungen werden mit Ausnahme besonderer Härtefälle als nicht abgegeben behandelt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Ort der Geschäftsleitung befindet.
Kontakt
Finanzamt für Körperschaften IV
Nahverkehr
U-Bahn Magdalenenstr.: U5