Aktuelle Sprache: ru
Gewerbesteuer - Festsetzung в месте Finanzamt für Körperschaften III
большая карта Контакт
- Finanzamt für Körperschaften III
- Finanzamt für Körperschaften III
- Volkmarstr. 13 , 12099 Berlin
- Тел.: (030) 9024 31-0
- Факс: -
- Форма обратной связи
- Домашняя страница
- Zuständigkeiten
Время работы
-
-
geschlossen
-
Вторник
-
08:00-14:00 Uhr
-
Среда
-
08:00-14:00 Uhr
-
Четверг
-
12:00-18:00 Uhr
-
Пятница
-
geschlossen
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Транспорт
-
Bus
- Ullsteinstr./Volkmarstr.: 170
-
U-Bahn
- Ullsteinstr.: U6
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische ServicezeitenSie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbesteuer - Festsetzung
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts (s. § 15 Einkommensteuergesetz) zu verstehen; die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.
Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.
Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
-
Betrieb eines gewerblichen Unternehmens
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz – GewStG) und seine objektive Ertragskraft.
Erforderliche Unterlagen
-
Elektronische Übermittlung
Die Gewerbesteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Auf Papier abgegebene Erklärungen werden mit Ausnahme besonderer Härtefälle als nicht abgegeben behandelt.
Гонорары
keine
Законодательная база
Дополнительная информация
Hinweise zur Zuständigkeit
Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Ort der Geschäftsleitung befindet.