Aktuelle Sprache: uk
Gewerbesteuer - Festsetzung am Standort Finanzamt für Körperschaften I
велика карта Контакт
- Finanzamt für Körperschaften I
- Finanzamt für Körperschaften I
- Bredtschneiderstr. 5 , 14057 Berlin
- Тел.: (030) 9024 27-0
- Факс: -
- Контактний формуляр
- Інтернет сторінка
- Zuständigkeiten
години роботи
-
-
geschlossen
-
Вівторок
-
08:00 - 14:00 Uhr
-
середа
-
08:00 - 14:00 Uhr
-
Четвер
-
12:00 - 18:00 Uhr
-
п'ятниця
-
geschlossen
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Місцевий трафік
-
Автобус
- Messe-Nord/ICC: X34, M49, 104, 139, 149
-
Міська електричка
- Messe-Nord/ICC: S41, S42
-
Метро (U-Bahn)
- Kaiserdamm: U2
Додаткова інформація щодо місця перебування
Telefonische ServicezeitenSie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbesteuer - Festsetzung
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts (s. § 15 Einkommensteuergesetz) zu verstehen; die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.
Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.
Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Режим онлайн
Передумови
-
Betrieb eines gewerblichen Unternehmens
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz – GewStG) und seine objektive Ertragskraft.
Необхідні документи
-
Elektronische Übermittlung
Die Gewerbesteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Auf Papier abgegebene Erklärungen werden mit Ausnahme besonderer Härtefälle als nicht abgegeben behandelt.
збори
keine
Правові основи
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Ort der Geschäftsleitung befindet.